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Polizei Freiburg
about 6 years ago

Öffentlichkeitsfahndung durch Privatpersonen - So nicht!

Auf Facebook kursiert derzeit ein Fahndungsaufruf samt Lichtbild des Gesuchten. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Veröffentlichen von Portraitfotos ohne Einverständnis des Abgebildeten eine Straftat darstellt und auf Strafantrag durch die Polizei verfolgt wird.

Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet samt Lichtbild des Gesuchten obliegt der Polizei und Staatsanwaltschaft und wird nach Beschluss eines Ger...ichts durchgeführt.

Auch das Teilen eines entsprechenden Beitrags kann bereits eine Veröffentlichung darstellen.

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