Aus dem Leitantrag zu unserem Bundestagswahlprogramm:
"Während Steuerhinterziehung auch vergleichsweise kleiner Beträge in Deutschland konsequent verfolgt und bestraft wird, bleibt die weit mehr gemeinwohlschädliche Steuerverschwendung straffrei. Horrende Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestigeprojekte von Amtsträgern und Behördenleitern bleiben nach der gegenwärtigen Rechtslage weitgehend straffrei.

Die AfD fordert daher die ...Einführung eines neuen Straftatbestands der Haushaltsuntreue.

Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuerverschwendung durch Bedienstete und insbesondere herausgehobene Amtsträger ermöglichen."
(Leitantrag zum Bundestagswahlprogramm, Seite 10)

Am 22. und 23. April 2017 stimmt der AfD-Bundesparteitag über diese und weitere Positionen ab, die Sie sich bereits jetzt ansehen können: https://www.alternativefuer.de/…/2017-03-08_afd_leitantrag-…

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