Keine Einbußen! Normalerweise wird das Einkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Nun sollen dabei jene Monate ausgeklammert werden, in denen Eltern wegen der Pandemie Kurzarbeitergeld oder ALG I beziehen. #wirhandeln
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