Zum Vorfall im Freibad Reichenbach:

Aufgrund aktueller Diskussion zur Ordnung der Badebekleidung im Freibad Reichenbach teilt die Stadt Reichenbach folgendes mit:

Eine Mutter war vor zwei Tagen mit ihren zwei Kindern im Freibad Reichenbach zum Baden. Eines der beiden Kinder, ca. 9-10 Jahre alt, ging dabei mit einer Kombination aus Badehose und einem (wohl UV-)T-Shirt ins Wasser. Der Schwimmmeister (Meister für Bäderbetriebe und bei der Stadt Reichenbach für die Bäderbetriebe ...zuständiger Mitarbeiter), wurde darauf aufmerksam und wies die Familie freundlich darauf hin, dass – entsprechend der geltenden Badeordnung – das Tragen von T-Shirts im Wasser nicht erlaubt sei und bat das Mädchen, das Wasser zu verlassen. Er zeigte der Familie zudem das direkt vor dem Umkleidebereich, gut sichtbar angebrachte Piktogramm, wonach die im Nassbereich erlaubte Badekleidung ersichtlich ist. Hieraus ergibt sich eindeutig, dass T-Shirts jeder Art von der erlaubten Badekleidung ausgenommen sind. Diese strenge Regelung, die auf Basis der von der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ erlassenen Richtlinien/Grundlagen basiert (hier ist die Stadt Reichenbach Mitglied), sei – so erklärte der Schwimmmeister – u.a. auch notwendig, um das Wasser vor Verschmutzung zu bewahren. Denn an Bekleidungsstücken können Schmutz und Keime haften, die zu einer Kontaminierung des Wasser führen können, die sich auf den Wasserkreislauf des Bades nachhaltig negativ auswirken und somit den gesamten Badebetrieb stören bzw. gefährden können.

Kleinkinder bis 3 Jahre haben aufgrund ihrer körperlichen Konstitution/Empfindlichkeit eine „Sonderstellung“. Dies basiert im Wesentlichen auf zwei Besonderheiten: sie tragen meist Schwimmwindeln; zudem ist das Tragen eines UV-T-Shirt wegen der sehr empfindlichen Haut gestattet. Dies auch deshalb, da im Freibad Reichenbach über dem Planschbecken keine Sonnensegel mit entsprechendem UV-Schutz angebracht werden konnten. Unabhängig davon, muss der guten Ordnung halber an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die UV-Shirts nicht für den Gebrauch im Wasser entwickelt wurden, sondern vielmehr einen Schutz vor der Sonneneinstrahlung gerade an der Luft gewährleisten sollen.

Die Stadt Reichenbach ist Mitglied bei der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ und wendet die dort erarbeiteten und entwickelten Grundsätze und Richtlinien – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Gewährleistung eines entsprechend hohen Qualitätsstandards - uneingeschränkt an. Ausweislich dieser Richtlinien ist im Bezug auf die Badebekleidung festgeschrieben, dass u.a. das Tragen von T-Shirts und langen Badeshorts nicht erlaubt ist. Aus religiösen Gründen wird das Tragen von Burkinis gestattet. So soll eine Gleichbehandlung sichergestellt und eine Diskriminierung ausgeschlossen werden. Aber auch der Burkini ist, wie die Badebekleidung, erst vor dem Baden im Wasser anzulegen.

Die geltende Badeordnung und die strenge Reglementierung haben sich in der Vergangenheit sehr bewährt und einen sauberen, qualitativ hochwertigen Badebetrieb sichergestellt. Die Stadt wird daher an dieser Verfahrensweise festhalten.
Allerdings wird der Vorfall zum Anlass genommen, die Badeordnung in ihrer Gesamtheit auf die Beachtung geltenden Rechts zu überprüfen.

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